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Bundesverfassungsgericht weist Bundesregierung beim ESM-Vertrag in die Schranken

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Das Bundesverfassungsgericht hat den ESM faktisch gestoppt. Trotz der zunächst submissiv unter den Europa-Sog und wenig geradlienig wirkenden Bezeichnung der Vorabentscheidung als “Abweisung” des Eilantrages, haben die Richter den bestehenden Regelungen eine klare Absage erteilt. Nur hat es bislang einmal wieder fast niemand so recht begriffen: denn aufgrund der vom BVerfG aufgegebenen Begrenzung des Haftungsanteils der Bundesrepublik Deutschland am ESM auf €192,024 Mia ist der ESM-Vertrag in seiner bestehenden Form faktisch sinnlos — und damit im Ergebnis “gestoppt”: das Geld des deutschen Steuerzahlers darf nun gerade nicht, wie bisher im ESM-Vertrag vorgesehen, quasiautomatisch zum “Bailout” für finanzschwache EWU-Mitgliedsstaaten verwendet werden.

Eine Überraschungsnachricht für die Märkte (wenn sie es denn endlich begreifen, was noch ein paar Tage dauern könnte); alle auf “Super-Mario” und ähnlichem Blödsinn fußenden Bewegungen im DAX oder Euro-Devisenkurs sind damit umzukehren. Wegen der verbleibenden Unsicherheit über die Zukunft des “Euro” wäre sogar weiteres Abwärtspotential anzunehmen.

Da das BVerfG aber auch klarstellte, daß Bundestag und Bundesrat weiterhin die Freiheit haben, wie ein verschwendungskranker das “Tafelsilber” Deutshlands an ausländische Staaten zu verschleudern und mithin weiteren schrittweisen Erhöhungen des Haftungsanteils der Bundesrepublik Deutschland über €192,024 Mia hinaus zuzustimmen, ist damit auch die zukünftige Marschrichtung in der Kursentwicklung des “Euro” zu erkennen: denn da angesichts der bisher schon unreflektierten Genehmigungen durch das Parlament solche Zustimmungen zumindest für ein oder zwei Male als wahrscheinlich anzusehen und nur durch “Gelddrucken” überhaupt machbar sind, wird es insoweit auch zu inflationären Wirkungen in Europa im weiteren ebenso wie auch in Deutschland im engeren Sinne kommen. Daher sind weiterhin Anlagen in Saachwerten (Auslandsimmobilien, Ferienhäuser, Edelmetalle, Rohstoffe) der zur Absicherung gangbare Weg.

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